Tragfähigkeit – die fachkundige Stellungnahme verstehen
§§ 93/94 SGB III, interne Weisungen der BA, abweichende Maßstäbe der Bank und das Spannungsfeld zwischen Tragfähigkeit und Förderbedürftigkeit.
Stand: 1.8.2026
Bearbeitungsstand: Juni 2026
<figure> <img src="/__l5e/assets-v1/36233ba8-001c-4477-871f-5f28cadda4de/cover-tragfaehigkeit.jpg" alt="Lederportfolio, leere Blätter, Füller und Brille auf einem Holzschreibtisch im warmen Seitenlicht" loading="lazy" width="1536" height="864" /> <figcaption>Vor dem Schreiben des Businessplans steht die Vorbereitung: leere Seiten, ein Stift – und die Frage, für welche Stelle der Plan eigentlich tragfähig sein muss. Bild: KI-generiert.</figcaption> </figure>Die Beantragung des Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit (ALG I) ist an eine strikte formale Hürde geknüpft: die fachkundige Stellungnahme (oft auch Tragfähigkeitsbescheinigung genannt). Da die Vermittlungsfachkräfte der Arbeitsagentur die ökonomischen Erfolgschancen einer Geschäftsidee in der Regel nicht selbst überprüfen können, wird diese Aufgabe an eine „fachkundige Stelle" (z. B. IHK, Handwerkskammer, Steuerberater oder spezialisierte Unternehmensberatungen) ausgelagert.
Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Aufbereitung der Anforderungen aus den verschiedenen Perspektiven sowie eine Analyse des berüchtigten strategischen Spannungsfelds bei der Antragstellung.
1. Die gesetzliche Perspektive: Anforderungen nach dem SGB III
Die gesetzliche Grundlage für den Gründungszuschuss bilden die §§ 93 und 94 SGB III. Aus Sicht des Gesetzgebers ist das primäre Ziel des Zuschusses, die Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer nachhaltigen selbstständigen Tätigkeit dauerhaft zu beenden.
Für die fachkundige Stellungnahme gibt das Gesetz klare Mindeststrukturen vor. Der Antragsteller muss der fachkundigen Stelle folgende Unterlagen vorlegen, die im Gutachten bewertet werden:
- Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens (Businessplan): Darstellung der Geschäftsidee, der Zielgruppe, des Marktes und der Wettbewerbssituation.
- Lebenslauf und Befähigungsnachweise: Nachweise über die persönliche und fachliche Eignung (Zeugnisse, Zertifikate, Berufserfahrung).
- Kapitalbedarfs- und Finanzplan: Wie viel Geld wird für den Start benötigt und woher kommt es? Wie entwickeln sich Liquidität und Gewinn in den kommenden 3 Jahren.
- Liquiditätsplan: Monatliche Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen für die ersten 36 Monate, damit erkennbar ist, ob das Vorhaben jederzeit zahlungsfähig bleibt.
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau: Eine fundierte dreijährige Vorschau auf die erwarteten Einnahmen und Ausgaben.
Der gesetzliche Kern: Die fachkundige Stelle muss auf Basis dieser Unterlagen explizit bescheinigen, dass das Vorhaben tragfähig ist. Das bedeutet rein rechtlich: Es muss begründete Aussicht darauf bestehen, dass das Unternehmen langfristig so viel abwirft, dass der Gründer nicht mehr auf staatliche Hilfe angewiesen ist.
2. Die Perspektive der internen Weisungen der Agentur für Arbeit
Während das Gesetz den Rahmen vorgibt, regeln die Fachlichen Weisungen (FW) der Bundesagentur für Arbeit das konkrete Handeln der Sachbearbeiter. Da der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist (es besteht kein Rechtsanspruch), prüfen die Sachbearbeiter die fachkundige Stellungnahme anhand interner Compliance-Kriterien sehr genau:
- Fokus auf die Vollexistenz (Hauptberuflichkeit). Die internen Weisungen schreiben vor, dass die selbstständige Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassen muss. Die Stellungnahme muss plausibel darlegen, dass das Geschäftsmodell diesen zeitlichen und wirtschaftlichen Rahmen von Beginn an ausfüllt.
- Sicherung des Lebensunterhalts inklusive Sozialversicherung. Die Arbeitsagentur fordert, dass nach dem Ende der Förderung (Phase 1: 6 Monate, Phase 2: 9 Monate) der Lebensunterhalt vollständig aus eigener Kraft bestritten werden kann. Die fachkundige Stelle muss im Formular bestätigen, dass die Gewinne ausreichen, um auch die privaten Lebenshaltungskosten sowie die oft unterschätzten Kosten für Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge zu decken.
- Prüfung von Qualifikationsmängeln. Die internen Richtlinien halten die Sachbearbeiter dazu an, bei Zweifeln an den kaufmännischen oder fachlichen Fähigkeiten des Gründers (selbst bei positiver Stellungnahme) Gründungsseminare oder Kurse anzuordnen. Die Stellungnahme sollte daher die Eignung des Gründers explizit unterstreichen.
3. Die Perspektive einer Bank vs. Agentur für Arbeit
Wird für die Gründung zusätzlich ein Bankkredit (z. B. ein KfW-Startgeld) benötigt, prallen zwei unterschiedliche Welten der „Tragfähigkeit" aufeinander. Eine Bank legt völlig andere Maßstäbe an als die Agentur für Arbeit:
| Kriterium | Sichtweise der Agentur für Arbeit | Sichtweise der Bank (Finanzierung) |
|---|---|---|
| Hauptfokus | Beendigung der Arbeitslosigkeit und Sicherung des Lebensunterhalts | Risikominimierung, Kapitalerhalt und Kapitaldienstfähigkeit (Zins und Tilgung) |
| Planungstiefe | Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre (oft jahresbasierend ausreichend) | Extrem detaillierter, meist monatlicher Liquiditätsplan und Erfolgsplan für mindestens 24 Monate |
| Finanzierungsstruktur | Plausibilität, dass das Vorhaben nicht sofort untergeht und die Finanzierung gesichert erscheint | Harte Prüfung der Eigenkapitalquote (oft 20 % und mehr gefordert) und vorhandener Sicherheiten |
| Szenarien | Ein realistisches Basisszenario genügt meist | Einfordern von Best-Case- und vor allem Worst-Case-Szenarien (Stresstests) |
| Bonitätsprüfung | Nebensache, solange keine akute Privatinsolvenz die Gründung rechtlich blockiert | Strikte Prüfung der SCHUFA-Auskunft und der historischen finanziellen Zuverlässigkeit |
Eine fachkundige Stellungnahme, die für die Arbeitsagentur perfekt ist, führt bei einer Bank oft zur sofortigen Ablehnung, wenn sie nicht die mathematische Härte und die Absicherung des Kreditrisikos abbildet. Die Folge: Der Plan für die Bank ist ein anderer wie der Plan für das Amt.
4. Das Spannungsfeld zwischen Tragfähigkeit und Förderbedürftigkeit
Gründer bewegen sich bei der Erstellung des Businessplans für die Arbeitsagentur auf einem schmalen strategischen Grat. Es gilt, einen klassischen Widerspruch aufzulösen:
:::flow[Zu optimistisch|Hohe Tragfähigkeit|Aber: keine Förderbedürftigkeit|Folge: Abweisung durch den Berater]:::
:::flow[Zu pessimistisch|Hohe Förderbedürftigkeit|Aber: keine Tragfähigkeit|Folge: keine fachkundige Stellungnahme]:::
Das Dilemma im Detail.
- Die Tragfähigkeit verlangt Erfolg. Die fachkundige Stelle muss sehen, dass das Unternehmen floriert und Gewinne erwirtschaftet. Ist die Umsatzprognose zu niedrig, verweigert die Kammer oder der Steuerberater die Unterschrift, da das Vorhaben als „Liebhaberei" oder dauerhaft defizitär eingestuft wird.
- Die Förderbedürftigkeit verlangt Notwendigkeit. Da der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist, prüft die Vermittlungsfachkraft, ob Sie den Zuschuss überhaupt brauchen. Zeigt Ihr Businessplan bereits ab dem ersten Monat fünfstellige Gewinne, wird der Sachbearbeiter argumentieren: „Ihr Unternehmen trägt sich von Tag 1 an selbst. Ein Förderbedarf liegt nicht vor. Zudem greift der Vermittlungsvorrang – ich könnte Sie auch in ein Angestelltenverhältnis vermitteln."
Die Lösung für die Praxis.
Der Businessplan muss eine realistische, fundierte Anlaufphase abbilden. In den ersten 3 bis 6 Monaten müssen die Umsätze hoch genug sein, um die betrieblichen Kosten zu decken (Nachweis der wirtschaftlichen Substanz für die fachkundige Stelle). Gleichzeitig sollten sie aber noch nicht ausreichen, um den vollen privaten Lebensunterhalt und die Sozialversicherungen zu finanzieren. Genau hier entsteht die Lücke, die den Gründungszuschuss in Phase 1 rechtfertigt: Er dient als Brücke, um die private Existenz zu sichern, während das Unternehmen hochfährt. Ab dem 6. oder 7. Monat muss die Kurve dann deutlich nach oben zeigen, um die langfristige Tragfähigkeit zu belegen.
:::pullquote[Peter Saubert|Unternehmensberater, Gründungscoach] Vor der Gründung wird geplant. Nach der Gründung trifft einen die Realität. :::
Fazit
Die fachkundige Stellungnahme ist mehr als ein Formular: Sie ist die wirtschaftliche Zweitmeinung, ohne die kein Gründungszuschuss fließt. Wer den Spagat zwischen Tragfähigkeit und Förderbedürftigkeit beherrscht, die internen Weisungen der BA mitdenkt und die abweichenden Bankmaßstäbe kennt, hat in der Regel eine glatte Bewilligung – und ein deutlich belastbareres Geschäftsmodell.
Häufige Fragen
Wer genau darf eine fachkundige Stellungnahme ausstellen?
Zur Ausstellung sind sogenannte fachkundige Stellen berechtigt. Dazu zählen vor allem die Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie spezialisierte Gründungs- und Unternehmensberatungen.
Was kostet eine fachkundige Stellungnahme?
Die Kosten variieren stark je nach Anbieter. Bei IHK und HWK ist die Prüfung für Mitglieder oft kostenfrei oder günstig, während Steuerberater oder private Berater Honorare im marktüblichen Rahmen verlangen, die mehrere Hundert Euro betragen können.
Ist die positive Stellungnahme eine Garantie für den Gründungszuschuss?
Nein. Die fachkundige Stellungnahme ist eine zwingende Voraussetzung, aber keine Garantie für die Bewilligung. Der Gründungszuschuss bleibt eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit, und die finale Entscheidung liegt bei der zuständigen Vermittlungsfachkraft.
Welche Unterlagen muss ich für die Prüfung einreichen?
Sie müssen der fachkundigen Stelle eine Beschreibung des Vorhabens (Businessplan), Ihren Lebenslauf mit Qualifikationsnachweisen, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die ersten drei Jahre vorlegen.
Reicht der Businessplan für die Arbeitsagentur auch für einen Bankkredit?
In der Regel nicht. Banken stellen deutlich höhere Anforderungen an die finanzielle Detailplanung, insbesondere an einen monatlichen Liquiditätsplan und die Prüfung von Risikoszenarien. Ein Plan, der für die Agentur ausreicht, wird von einer Bank oft als unzureichend angesehen.
Was passiert, wenn die fachkundige Stelle ein negatives Votum abgibt?
Ein negatives Votum bedeutet, dass der Experte Ihr Vorhaben nicht als tragfähig einstuft. In diesem Fall kann kein Gründungszuschuss beantragt werden. Sie sollten das kritische Feedback nutzen, um Ihren Businessplan grundlegend zu überarbeiten und die Schwachstellen zu beseitigen.
Mein Businessplan ist sehr optimistisch. Warum ist das ein strategisches Problem?
Ein zu profitabler Plan kann zur Ablehnung führen. Die Vermittlungsfachkraft könnte argumentieren, dass Ihr Unternehmen sich von Beginn an selbst trägt und somit keine Förderbedürftigkeit vorliegt. Der Zuschuss soll eine nachgewiesene finanzielle Lücke in der Anlaufphase überbrücken, nicht einen ohnehin schon hohen Gewinn weiter steigern.
Glossar
- Gründungszuschuss
- Eine finanzielle Förderung der Agentur für Arbeit, die Empfänger von Arbeitslosengeld I beim Übergang in eine hauptberufliche Selbstständigkeit unterstützt. Sie dient der Sicherung des Lebensunterhalts in der anspruchsvollen Startphase.
- Ermessensleistung
- Ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht, der besagt, dass kein Rechtsanspruch auf eine Leistung wie den Gründungszuschuss besteht, selbst wenn alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Behörde (hier: Agentur für Arbeit) hat einen eigenen Entscheidungsspielraum.
- Fachkundige Stelle
- Eine von der Agentur für Arbeit anerkannte Institution (z. B. IHK, HWK, Steuerberater), die die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens neutral bewertet. Das Gutachten dieser Stelle ist für den Antrag auf Gründungszuschuss zwingend erforderlich.
- Kapitaldienstfähigkeit
- Ein bankbetrieblicher Begriff, der die Fähigkeit eines Unternehmens beschreibt, die aus einem Kredit resultierenden Zahlungen für Zins und Tilgung jederzeit leisten zu können. Sie ist das Kernkriterium bei der Vergabe von Bankdarlehen.
- Rentabilitätsvorschau
- Eine Planungsrechnung, die die erwarteten Umsätze und Kosten eines Unternehmens über einen bestimmten Zeitraum (meist drei Jahre) gegenüberstellt. Sie zeigt, ob und wann das Unternehmen voraussichtlich Gewinne erzielen wird.
- Vermittlungsvorrang
- Ein Grundsatz im Sozialrecht, wonach die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung Vorrang vor anderen Leistungen wie dem Gründungszuschuss hat. Diesen kann ein Sachbearbeiter anwenden, wenn ein Businessplan von Beginn an hohe Gewinne ausweist und damit kein Förderbedarf erkennbar ist.